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Zusätzlich sieht auch das bundesstaatenübergreifende, föderale Recht der USA die Todesstrafe für Mord unter verschiedenen Umständen vor, etwa bei Auftragsmord, Terrorismus, oder im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch. Weiterhin ist auch im US-Militärrecht die Todesstrafe vorgesehen. Obwohl die Strafe, in den USA als death penalty oder als capital punishment bezeichnet, weltweit immer mehr auf dem Rückzug ist, fand und findet sie in den USA immer ihre Bestätigung durch die Meinung der Bürger, wenn auch die Zustimmungsrate mit 61% noch nie so gering war wie in der neuesten Umfrage von 2011. Wird als Alternative zur Todesstrafe die Option “lebenslang ohne Möglichkeit zur Bewährung” vorgegeben, sinkt die Zustimmung unter die 50%- Marke.
Das Thema befindet sich in den USA fortwährend in der öffentlichen Diskussion. Im Mittelpunkt dieser Diskussionen stehen dabei immer wieder die Tatsachen, dass erheblich mehr Schwarze als Weiße hingerichtet werden und dass nachweislich einige Gefangene in den Todeszellen tatsächlich unschuldig waren. Seit 1973 wurden knapp 140 Menschen aus den Todeszellen entlassen, weil sich nach ihrer - oft viele Jahre zurückliegender - Verurteilung ihre Unschuld erwiesen hat. Die nachträgliche Beweisführung beruhte dabei, entgegen einer weit verbreiteten Annahme, nur in seltenen Fällen auf dem durch technische Entwicklungen ermöglichten Vergleich von DNA-Spuren, sondern oft auf dem Versagen der Pflichtverteidiger oder Fehlern der anklagenden Behörden.
Gefangenen, die zum Tode verurteilt worden sind, stehen zahlreiche Möglichkeiten für eine Berufung oder für verschiedene Gesuche zu. Nicht zuletzt wegen dieses recht umfangreichen Katalogs rechtlicher Möglichkeiten ist die durchschnittliche Verweildauer von Gefangenen in den so genannten Todeszellen zwischen Verurteilung und Hinrichtung mit rund 14 Jahren recht lang. Nach Ausschöpfung sämtlicher juristischer Möglichkeiten hat der Gouverneur des jeweiligen Bundesstaats die Macht, eine Hinrichtung auch kurz vor dem angesetzten Termin noch absetzen oder aufschieben, also den Gefangenen zu begnadigen. Seit 1976 wurden insgesamt 269 Begnadigungen ausgesprochen. Dies geschah teilweise aus politischer Überzeugung des jeweiligen Amtsinhabers, zum Teil sind in dieser Zahl aber auch die Gefangenen beinhaltet, die sich nachträglich als unschuldig erwiesen hatten, die aber keinen rechtlichen Schritt mehr verfügbar hatten. Zuletzt wurde im Jahr 2011 die Todesstrafe für 15 Insassen in Illinois in lebenslange Gefängnisstrafen ohne Möglichkeit der Bewährung umgewandelt, bevor die Todesstrafe in diesem Bundesstaat ganz abgeschafft wurde.
Insgesamt haben in den USA bis Ende 2011 1277 Hinrichtungen stattgefunden, den weitaus größten Anteil davon hatte der Bundesstaat Texas mit 477. 55% der Hingerichteten waren weiß, 35% schwarz; seit 1976 wurden 12 Frauen hingerichtet. Die Zahl der Verurteilungen zum Tode geht im Trend seit vielen Jahren zurück; im Jahr 2010 wurden 104 Todesurteile gesprochen, zehn Jahre zuvor waren es noch 224. Als Methode für die Vollstreckung der Todesurteile wird zum weitaus überwiegenden Teil die Giftspritze eingesetzt. Dabei wird der Verurteilte zunächst mit einem Mittel in Bewusstlosigkeit versetzt, dann werden die Muskeln gelähmt und schließlich wird mit einer dritten Droge der Herzstillstand ausgelöst. In einigen Bundesstaaten kann der zum Tode Verurteilte eine andere Hinrichtungsmethode als per Giftspritze auswählen.
Entgegen allgemeiner Meinung haben die Gefangenen bei der Wahl ihrer letzten Mahlzeit nicht vollkommen freie Hand. In manchen Bundesstaaten gibt es eine preisliche Obergrenze, in anderen können nur solche Mahlzeiten angefragt werden, deren Zutaten sich vor Ort beschaffen oder in der Gefängnisküche zubereiten lassen. Texas hat das Privileg einer Auswahl bei der letzten Mahlzeit im Jahr 2011 komplett abgeschafft. Alkohol und Tabak sind grundsätzlich verboten. Alle Gefangenen erhalten aber das Recht, kurz vor Ausführung der Exekution letzte Worte zu sagen. Diese letzten Worte richten sich oft an die eigene Familie, manchmal an die Angehörigen der Opfer. Es gibt aggressive, profane Ausführungen und solche, die sich mit der Bitte um Vergebung an Gott richten. Einer Hinrichtung vom Zuschauerraum aus beiwohnen dürfen (in getrennten Räumen) einige Angehörige des Verurteilten und einige Angehörige des Opfers, dazu ein Rechts- und ein geistlicher Beistand des Verurteilten und eine kleine Zahl so genannter öffentlicher Zeugen; diese Plätze werden in der Regel von Medienvertretern eingenommen.
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