Die Bestrafung eines Verbrechens durch die Hinrichtung des Täters durch den Staat oder durch andere übergeordnete Strukturen ist in der Vergangenheit in beinahe allen bekannten Gesellschaftsordnungen und Ländern angewandt worden. Die Geschichte ist voll mit Beispielen für die Todesstrafe, man kennt sie als Element der Historie auf allen Erdteilen. Heute wird die Todesstrafe in noch 55 Staaten der Erde als höchste Form der Strafe benutzt, in den meisten dieser Staaten wird sie aber nur selten angewandt. Die USA sind das einzige westliche Land, in dem Todesurteile als normaler Teil des gesetzlichen Strafenkatalogs ausgesprochen werden; aus diesem Grund entzündet sich die internationale Diskussion oftmals am Beispiel Amerikas, obwohl in anderen Staaten (z.B. in China oder dem Iran) viel mehr Hinrichtungen pro Jahr stattfinden. Derzeit (Dezember 2021) ist die Todesstrafe im Rechtssystem von 24 der amerikanischen Bundesstaaten enthalten, wovon die meisten sie allerdings de facto nicht mehr vollstrecken. In den anderen 26 ist sie ausgesetzt oder abgeschafft.

Zusätzlich sieht auch das bundesstaatenübergreifende, föderale Recht der USA die Todesstrafe für Mord unter verschiedenen Umständen vor, etwa bei Auftragsmord, Terrorismus, oder im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch. Weiterhin ist auch im US-Militärrecht die Todesstrafe vorgesehen. Obwohl die Strafe, in den USA als death penalty oder als capital punishment bezeichnet, weltweit immer mehr auf dem Rückzug ist, fand und findet sie in den USA immer ihre Bestätigung durch die Meinung der Bürger, wenn auch die Zustimmungsrate rückläufig ist. Bei einer Umfrage aus dem Jahr 2016 lag sie landesweit bei 60%. Wird als Alternative zur Todesstrafe die Option “lebenslang ohne Möglichkeit zur Bewährung” vorgegeben, sinkt die Zustimmung unter die 50%- Marke.

Argumente in der öffentlichen Diskussion

Das Thema befindet sich in den USA fortwährend in der öffentlichen Diskussion. Im Mittelpunkt dieser Diskussionen stehen dabei immer wieder die Tatsachen, dass gemessen am Anteil an der Gesamtbevölkerung erheblich mehr Schwarze als Weiße hingerichtet werden und dass nachweislich einige Gefangene in den Todeszellen tatsächlich unschuldig waren. Seit 1973 wurden rund 140 Menschen aus den Todeszellen entlassen, weil sich nach ihrer – oft viele Jahre zurückliegender – Verurteilung ihre Unschuld erwiesen hat. Die nachträgliche Beweisführung beruhte dabei, entgegen einer weit verbreiteten Annahme, nur in seltenen Fällen auf dem durch technische Entwicklungen ermöglichten Vergleich von DNA-Spuren, sondern oft auf dem aufgedeckten Versagen der Pflichtverteidiger oder Fehlern der anklagenden Behörden.

Begnadigung und Aussetzung der Todesstrafe

Gefangenen, die zum Tode verurteilt worden sind, stehen zahlreiche Möglichkeiten für eine Berufung oder für verschiedene Gesuche zu. Nicht zuletzt wegen dieses recht umfangreichen Katalogs rechtlicher Möglichkeiten ist die durchschnittliche Verweildauer von Gefangenen in den so genannten Todeszellen zwischen Verurteilung und Hinrichtung mit rund 14 Jahren recht lang. Nach Ausschöpfung sämtlicher juristischer Möglichkeiten hat der Gouverneur des jeweiligen Bundesstaats die Macht, eine Hinrichtung auch kurz vor dem angesetzten Termin noch absetzen oder aufschieben, also den Gefangenen zu begnadigen. Seit 1976 wurden insgesamt 295 Begnadigungen ausgesprochen (Stand: Dezember 2021). Dies geschah teilweise aus politischer Überzeugung des jeweiligen Amtsinhabers, zum Teil sind in dieser Zahl aber auch die Gefangenen beinhaltet, die sich nachträglich als unschuldig erwiesen hatten, die aber keinen rechtlichen Schritt mehr verfügbar hatten. In einigen Bundesstaaten wie Illinois oder Maryland wurden für mehrere Insassen die verhängten Todesstrafen in lebenslange Gefängnisstrafen ohne Möglichkeit der Bewährung umgewandelt, bevor die Todesstrafe in diesen Bundesstaaten ganz abgeschafft wurde.

Zahlen und Fakten zur Todesstrafe in den USA

Insgesamt haben in den USA bis Ende 2021 1539 Hinrichtungen stattgefunden, den weitaus größten Anteil davon hatte der Bundesstaat Texas mit 573. 56% der Hingerichteten waren weiß (außer Latinos), 34% schwarz; seit 1976 wurden 17 Frauen hingerichtet. Die Zahl der Verurteilungen zum Tode geht im Trend seit vielen Jahren zurück; im Jahr 2020 wurden nur noch 18 Todesurteile gesprochen, 2010 waren es noch 114 und im Jahr 2000 noch 223. Der Rückgang hängt auch damit zusammen, dass mehrere Bundesstaaten in den letzten Jahren die Todesstrafe abgeschafft oder ihr ein Moratorium auferlegt haben. Als Methode für die Vollstreckung der Todesurteile wird zum weitaus überwiegenden Teil die Giftspritze eingesetzt. Dabei wird der Verurteilte zunächst mit einem Mittel in Bewusstlosigkeit versetzt, dann werden die Muskeln gelähmt und schließlich wird mit einer dritten Injektion, in der Regel mit Kaliumchlorid, der Herzstillstand ausgelöst. In einigen Bundesstaaten kann der zum Tode Verurteilte eine andere Hinrichtungsmethode als per Giftspritze auswählen. Zuletzt fand 2013 in Virginia eine Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl statt.

Letzte Rechte der Verurteilten

Entgegen allgemeiner Meinung haben die Gefangenen bei der Wahl ihrer letzten Mahlzeit nicht vollkommen freie Hand. In manchen Bundesstaaten gibt es eine preisliche Obergrenze, in anderen können nur solche Mahlzeiten angefragt werden, deren Zutaten sich vor Ort beschaffen oder in der Gefängnisküche zubereiten lassen. Texas hat das Privileg einer Auswahl bei der letzten Mahlzeit im Jahr 2011 komplett abgeschafft. Alkohol und Tabak sind grundsätzlich verboten. Alle Gefangenen erhalten aber das Recht, kurz vor Ausführung der Exekution letzte Worte zu sagen. Diese letzten Worte richten sich oft an die eigene Familie, manchmal an die Angehörigen der Opfer. Es gibt aggressive, profane Ausführungen und solche, die sich mit der Bitte um Vergebung an Gott richten. Einer Hinrichtung vom Zuschauerraum aus beiwohnen dürfen (in getrennten Räumen) einige Angehörige des Verurteilten und einige Angehörige des Opfers, dazu ein Rechts- und ein geistlicher Beistand des Verurteilten und eine kleine Zahl so genannter öffentlicher Zeugen; diese Plätze werden in der Regel von Medienvertretern eingenommen.