Der Kongress mit Sitz in Washington DC stellt im amerikanischen System der Gewaltenteilung den Arm der Legislative dar. In diesem System fällt dem Kongress die Rolle der Kontrolle über die Exekutive, also über den Präsidenten, zu. Im Kongress werden Gesetzesvorlagen diskutiert und Gesetze verabschiedet. Der Kongress besteht aus zwei Kammern. Diese Aufteilung ist in der amerikanischen Verfassung festgehalten und besteht damit bereits seit dem Jahr 1789.

Repräsentantenhaus
Das House of Representatives, umgangssprachlich meist nur „House“ genannt, ist die untere Kammer des Kongresses. Hier sitzen 435 stimmberechtigte Abgeordnete, dazu kommen nicht stimmberechtigte Parlamentarier aus den amerikanischen Territorien. Die Aufteilung richtet sich nach der Bevölkerungszahl in den Bundesstaaten, die allen zehn Jahre in einer Volkszählung (Census) ermittelt wird. So hat der bevölkerungsstärkste Bundesstaat Kalifornien 52 Vertreter in der Kammer, dünn besiedelte Staaten wie Alaska dagegen nur einen. Jeder Bundesstaat muss mit mindestens einem Abgeordneten im Repräsentantenhaus vertreten sein. Da sich die Gesamtzahl von 435 Parlamentariern seit dem Jahr 1913 nicht mehr verändert hat, vertritt wegen der stark gewachsenen Bevölkerung ein Abgeordneter heute eine deutlich größere Zahl von Menschen als früher; im Mittel sind es heute 700.000 Menschen. Das Repräsentantenhaus hat das alleinige Recht, Gesetzesvorschläge in den Bereichen Steuern und Staatsausgaben einzubringen und ist der Ort, an dem Amtsenthebungsverfahren gegen hohe Beamte einschließlich des Präsidenten in die Wege geleitet werden können. Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden alle zwei Jahre komplett gewählt. Jedes zweite Mal fällt die Wahl mit der des Präsidenten zusammen, die Wahlen dazwischen sind die sogenannten Midterms.



Senat
Der Senat ist die obere Kammer des zweigeteilten US-Parlaments. Er besteht aus 100 Senatorinnen und Senatoren, je zwei pro Bundesstaat, unabhängig von der Bevölkerungszahl. Ein Senator zum Beispiel aus New York vertritt damit eine vielfach größere Zahl Wähler als ein Kollege etwa aus Wyoming. Alle Senatoren werden zu einer Amtszeit von sechs Jahren gewählt, wobei alle zwei Jahre jeweils etwa ein Drittel des Senats neu gewählt wird. Dem Senat stehen Kompetenzen zu, die jene des Repräsentantenhauses ergänzen. Er muss zum Beispiel der Ernennung von Bundesrichtern, Ministern, vielen Behördenleitern, Botschaftern und anderen Personen in wichtigen Positionen zustimmen. Gesetzesvorlagen dürfen in beiden Häusern eingebracht werden, Steuergesetze allerdings nur im Repräsentantenhaus. Verträge, die der Staat abschließt, müssen dagegen vom Senat ratifiziert werden. Wie im Repräsentantenhaus gibt es auch im Senat fachspezifische Ausschüsse, die sich mit bestimmten Sachgebieten wie Außenpolitik, den Geheimdiensten oder dem Finanzsystem beschäftigen. Zusätzlich können Ausschüsse für besondere Angelegenheiten eingerichtet werden.


Die meisten Beschlüsse des Kongresses, etwa Gesetzesvorhaben, müssen von beiden Kammern abgesegnet werden. Da es im Zweiparteiensystem der USA häufig zu der Situation kommen kann, dass es im Senat und Repräsentantenhaus unterschiedliche Mehrheiten gibt, werden oft Vermittlungsausschüsse, bestehend aus Abgeordneten beider Kammern, gebildet. In diesen werden Gesetzesvorlagen ausgehandelt, bis sie für beide Parteien akzeptabel sind.

Beide Kammern haben ihren Sitz im Kapitol (Capitol) in Washington, DC. Dennoch kommt es nur in seltenen Fällen zu einer gemeinsamen Sitzung. Solche Ausnahmefälle sind etwa die jährliche Rede des Präsidenten zur Lage der Nation (State of the Union address) und die offizielle Auszählung der Stimmen der Wahlleute bei den US-Präsidentschaftswahlen.


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